Es kann jeden treffen: Schnupfen, Erkältung, Husten, Halsschmerzen, Fieber, Magen-Darm etc. Wenn Ihr Kind krank ist und nicht zur Schule kommen kann, bitten wir Sie, vor 7:45 Uhr Ihr Kind, z.B. über das Online-Formular krank zu melden. Damit ist gewährleistet, dass die Klassenlehrerin informiert ist.
Falls Ihr Kind nicht zum Unterricht erscheint und nicht von Ihnen entschuldigt wurde, werden wir versuchen, Sie telefonisch zu erreichen. Sollten Sie nicht erreichbar sein, müssen wir in Abwägung des Einzelfalles entscheiden, ob zum Schutz des Kindes die örtliche Polizeidienststelle informiert wird.
Aus rechtlichen Gründen benötigen wir immer eine schriftliche Entschuldigung, die in unseren Unterlagen abgeheftet und für ein Jahr archiviert werden muss. Daher ist es notwendig, dass Sie Ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung mit in die Schule geben, wenn es wieder gesund ist, obwohl sie bereits der Schule per Mail Bescheid gegeben haben. Diese Entschuldigung kann formlos sein und sollte auf einem separaten Zettel mitgegeben werden. Eine Vorlage einer schriftlichen Entschuldigung finden Sie u.a. bei den Formularen.
Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn der Arzt eine ansteckende Krankheit wie z.B. Keuchhusten, Masern, Gelbsucht, Röteln, Mumps, Scharlach, Windpocken, Kopfläuse, Krätze o.ä. bei Ihrem Kind festgestellt hat. Wir sind dazu verpflichtet, die anderen Kinder bzw. die Elternschaft darüber zu informieren. (siehe Infektionsschutzgesetz)
Nach einer solchen Krankheit muss am ersten Schultag eine schriftliche Bescheinigung des Arztes vorgelegt werden, dass Ihr Kind frei von ansteckenden Krankheiten ist.