Die Gesamtkonferenz ist das Beschlussorgan einer Schule im Rahmen der ihr im Hessisches Schulgesetz übertragenen Aufgaben.
An der Gesamtkonferenz nehmen alle an der Schule tätigen Lehrkräfte und sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teil. Lehrer im Vorbereitungsdienst sowie Mitglieder des
Schulelternbeirats können an der Gesamtkonferenz teilnehmen. Sie tagt mindestens einmal im Schuljahr.
(Quelle: Hessisches Schulgesetz)